Heiratsurkunde
Heiratsurkunde
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax beantragt werden.
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur hierzu berechtigte Personen verlangen.
Antragsberechtigt sind:
- Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
- Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.
- Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten:
- Personalausweis oder Reisepass
Vorfahren und Abkömmlinge:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über das verwandtschaftliche Verhältnis (z.B. Geburtsurkunde)
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 5,00
Bescheinigung über Namensänderung
Gebühr: EUR 9,00 €
Bei Zusendung per Post wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von
3,00 € erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Eheurkunde kann kurzfristig ausgestellt werden.
Um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich. Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.